Pflegekraft in blauer Arbeitskleidung sitzt am Holztisch und spricht mit älterem Paar, das Papiere hält

Beratungseinsätze

§37 Abs. 3 SGB XI

Wir führen für Sie Beratungseinsätze bei Geldleistung der Pflegeversicherung viertel- und halbjährlich durch – und unterstützen Sie darüber hinaus kostenlos bei Anträgen, Widersprüchen und der Organisation weiterer Hilfsangebote.

Unsere Beratungsleistungen:

Unterstützung im Begutachtungsverfahren
Vermittlung von Hausnotruf
Vermittlung von Servicewohnungen und Tagespflegeplätzen
Beratung pflegender Angehöriger
Kostenlose Beratung bei Anträgen und Widersprüchen
Vermittlung von Friseur und Fußpflege
Organisation von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Prüfung von Abrechnungen anderer Pflegedienste

Fachkompetenz mit Herz.

Offen für Ihre Fragen. Wir beraten Sie gerne!

Pflichtberatung und mehr

Wer Pflegegeld nach §37 SGB XI bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir führen diese Einsätze viertel- oder halbjährlich durch – je nach Pflegegrad – und dokumentieren sie für Ihre Pflegekasse.

Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und prüfen, ob Ihre aktuelle Versorgung optimal aufgestellt ist. Falls Anpassungen sinnvoll sind, beraten wir Sie unverbindlich über weitere Möglichkeiten.

Zwei Frauen sitzen an einem Holztisch, eine hält ein Tablet und hält die Hand der anderen, im Hintergrund Pflanzen und Bücherregal

Kostenlos und unverbindlich

Neben den Pflichtberatungen bieten wir Ihnen umfangreiche kostenlose Beratung: Wir helfen bei der Antragstellung, legen Widersprüche ein, vermitteln ergänzende Dienste und klären offene Fragen zur Pflegeversicherung.

Gerne prüfen wir auch Angebote oder Leistungsabrechnungen anderer Pflegedienste für Sie – damit Sie sicher sein können, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Zwei Frauen sitzen an einem Holztisch, eine zeigt mit einem Stift auf ein Dokument, auf dem Tisch liegen weitere Papiere, eine Brille, eine Tasse und ein Glas Wasser.