Pflichtberatung und mehr
Wer Pflegegeld nach §37 SGB XI bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir führen diese Einsätze viertel- oder halbjährlich durch – je nach Pflegegrad – und dokumentieren sie für Ihre Pflegekasse.
Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und prüfen, ob Ihre aktuelle Versorgung optimal aufgestellt ist. Falls Anpassungen sinnvoll sind, beraten wir Sie unverbindlich über weitere Möglichkeiten.


